| Import von eBook Readern |
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 Viele interessante eBook Reader gibt es in Deutschland leider (noch) nicht zu kaufen. Was liegt näher als sich das Wunschgerät aus dem Ausland zu importieren? Damit man dabei allerdings keine unliebsamen Überraschungen erlebt, gibt es im Folgenden einige (unverbindliche) Tipps uznd Hinweise.
Zoll Jeder EReader, der aus dem Nicht-EU-Gebiet bestellt wird, kommt zwangsläufig am deutschen Zoll vorbei. Dort passieren zwei Dinge:
Garantie Die Garantiequote für EBook Reader liegt laut Aussage von Händlern bei nur 2-4%. Das heisst, nur jeder 25. EReader oder noch weniger gibt innerhalb eines Jahres (das ist die übliche Gewährleistungspflicht in vielen Ländern ausserhalb Deutschlands) den Geist auf. Anderen Ortes sind die Verbraucherschutzgesetzte jedoch nicht so stark ausgeprägt wie bei uns. Beherzigen Sie deshalb folgende Tipps.
Achten Sie beim Import von Geräten - vor allem aus Asien - darauf, dass zumindest englisch als Menüsprache unterstützt wird. Dies ist in der Regel auch der Fall. Wenn nicht wäre der EReader wohl nur nach einem Sinologie-Studium sinnvoll zu gebrauchen.
Anbindung an den Datenanbieter Manche EBook Reader können nur mit der Anbindung an einen eBook Shop ihr volles Potential ausschöpfen. Der Amazon Kindle ist hier das beste Beispiel, denn erst mit dem ortsunabhängigen Download von eBooks per Mobilfunk von Amazon spielt der Kindle seine ganzen Stärken aus. Prüfen Sie also, ob ihr eReader von solch einem Service abhängt und dieser in Deutschland schon verfügbar ist oder ob der eBook Reader auch ohne ihn noch sinnvoll nutzbar ist. Gute Recherchequellen sind hier einschlägige Foren wie www.mobileread.com oder www.e-reader-forum.de.
CE-Kennzeichnung Meist sind Importgeräte nicht für den EU-Markt bestimmt und weisen deshalb keine CE-Kennzeichnung auf. Sie dürfen gar nicht eingeführt werden. Der Zoll beanstandet dies aber in der Regel nicht, sofern es sich nicht um besonders beliebte Consumer-Produkte (z.B. iPhones) handelt. Was Sie dennoch auf keinen Fall tun sollten ist, solche Geräte gewerblich wieder zu verkaufen. Das kann empfindliche Strafen zur Folge haben. |


